BAFA-FÖRDERUNG FÜR UNTERNEHMENSBERATUNG
Bis zu 1.750 € BAFA-Förderung.
Zuschuss zu Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen.
Bobineau Communications ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Beratungsunternehmen gelistet. Kleine und mittlere Unternehmen können dadurch für geeignete Beratungsprojekte einen staatlichen Zuschuss zu den Beratungskosten beantragen.

WAS WIRD GEFÖRDERT?
Beratung, die Ihr Unternehmen weiterbringt – staatlich bezuschusst.
Das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit zu stärken.
Förderfähig können individuelle Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen, personellen und strategischen Fragen der Unternehmensführung sein.
Ihr Thema ist nicht dabei? Sprechen wir darüber.
Kontakt aufnehmenZum Beispiel diese Themen
- Strategische Unternehmenskommunikation
- Positionierung und Kommunikationsstrategie
- Marketing- und Contentstrategie
- Interne Kommunikation
- Veränderungs- und Transformationskommunikation
- Organisations- und Kommunikationsprozesse
- Strategische Weiterentwicklung von Marketing und Kommunikation
FÖRDERUNG AUF EINEN BLICK
Die Eckdaten der Beratungsförderung.
Bis zu 3.500 €
förderfähige Beratungskosten
50 %
Zuschuss in den alten Bundesländern einschließlich Bayern
Bis zu 1.750 €
maximaler Zuschuss, beispielsweise für Unternehmen in Bayern
Bis zu 80 %
Förderung in bestimmten Regionen Deutschlands – maximal 2.800 €
Die konkrete Förderhöhe richtet sich insbesondere nach dem Standort des Unternehmens und den jeweils geltenden Förderbedingungen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Alle Angaben beruhen auf der aktuellen Förderrichtlinie und erfolgen ohne Gewähr. Stand: 18. September 2026.
Wir geben Ihnen eine Einschätzung, welcher Fördersatz an Ihrem Standort gilt.
Kontakt aufnehmenFÜR WEN IST DIE FÖRDERUNG GEDACHT?
Ist mein Unternehmen förderfähig?
Grundsätzlich richtet sich das Programm an rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, sofern die Voraussetzungen der geltenden Förderrichtlinie erfüllt sind.
Daneben gelten weitere Fördervoraussetzungen und Ausschlusskriterien.
Unsicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.
Förderfähigkeit anfragen- ein kleines oder mittleres Unternehmen führen
- Ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben
- eine konkrete strategische oder organisatorische Herausforderung lösen möchten
- externe Beratung in Anspruch nehmen möchten
- mit dem Beratungsprojekt noch nicht begonnen haben
SO FUNKTIONIERT ES
In vier Schritten zur geförderten Beratung
Den vollständigen Ablauf mit Fristen und Verwendungsnachweis erkläre ich im Beitrag BAFA-Förderung für Unternehmensberatung: Antrag und Frist 2026.
- 01
Erstgespräch
Wir besprechen Ihr Vorhaben und prüfen gemeinsam, ob eine Förderung grundsätzlich infrage kommen könnte.
- 02
BAFA-Antrag
Der Förderantrag wird vor Beginn der Beratung über das Online-Portal des BAFA gestellt.
- 03
Freigabe und Beratung
Erst nach dem entsprechenden Informationsschreiben darf mit der Beratung begonnen werden. Anschließend führen wir das vereinbarte Beratungsprojekt durch.
- 04
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der Beratung werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht. Über Bewilligung und Höhe des Zuschusses entscheidet das BAFA.
Sie möchten wissen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kontakt aufnehmenHäufig gestellte Fragen
Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen derzeit 3.500 Euro. In den alten Bundesländern einschließlich Bayern beträgt der Fördersatz 50 Prozent und damit maximal 1.750 Euro. In bestimmten anderen Regionen können bis zu 80 Prozent beziehungsweise maximal 2.800 Euro gefördert werden.
Innerhalb der aktuellen Förderrichtlinie können maximal fünf abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch höchstens zwei pro Jahr.
Nein. Zunächst muss der Zuschuss online beantragt werden. Mit der Beratung darf erst nach Erhalt des entsprechenden Informationsschreibens begonnen werden. Bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags kann als Beginn der Beratung gelten.
Das Förderprogramm ist auf individuell durchgeführte Unternehmensberatungen ausgerichtet. Reine Seminare oder Workshops sind nicht förderfähig.
Nein. Bobineau Communications kann die grundsätzliche Förderfähigkeit eines Beratungsprojekts einschätzen und beim Prozess unterstützen. Die abschließende Prüfung, Bewilligung und Auszahlung erfolgt durch das BAFA beziehungsweise die zuständigen Stellen.
Dr. Julien BobineauKommunikationsberaterJetzt unverbindlich anfragen!
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