AUSGANGSLAGENotarmarketing ist kein normales Marketing.
Mandantinnen und Mandanten erwarten heute verständliche Informationen und einen professionellen digitalen Auftritt. Gleichzeitig setzt das notarielle Berufsrecht der Außendarstellung klare Grenzen. Nach § 29 BNotO ist dem öffentlichen Amt widersprechende Werbung zu unterlassen; die Richtlinienempfehlungen der Bundesnotarkammer erlauben dagegen ausdrücklich sachliche Information über Aufgaben, Befugnisse und Tätigkeitsbereiche – auch über digitale Kommunikationsmittel.
Die Aufgabe ist deshalb nicht, möglichst laut zu werden. Sie besteht darin, relevante Informationen besser auffindbar, verständlicher und professioneller zugänglich zu machen.