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SEO für Notare und Anwaltsnotare: Online gefunden werden trotz berufsrechtlicher Werbegrenzen

Was Notare bei ihrer Online-Kommunikation beachten müssen, warum sachlicher Blog-Content der richtige Weg ist und wie eine SEO-Betreuung für Kanzleien konkret abläuft.

11 Min. Lesezeit
Person im Anzug telefoniert am Schreibtisch mit Dokumenten
Foto: Carrie Allen / Unsplash
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Notare unterliegen strengen berufsrechtlichen Grenzen bei der Außendarstellung. Sachlich informieren dürfen sie aber, und genau darin liegt die Chance. Mit regelmäßigen, suchmaschinenoptimierten Fachbeiträgen können Notare und Anwaltsnotare selbst steuern, zu welchen Themen sie gefunden werden und welche Mandate sie erreichen. Erste Ergebnisse zeigen sich nach einigen Monaten; das Beispiel der Kanzlei Dr. Hohmann & Dr. Schaub in Fulda zeigt, was danach möglich ist: über 20.000 Klicks und Top-3-Platzierungen bei zentralen lokalen Suchbegriffen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was Notare bei ihrer Online-Kommunikation beachten müssen, warum sachlicher Blog-Content der richtige Weg ist und wie eine SEO-Betreuung für Kanzleien konkret abläuft.

Warum Online-Sichtbarkeit für Notare zählt

Wer einen Notar braucht, sucht ihn heute zuerst online. Allein die Suchanfrage „Notar in der Nähe“ wird in Deutschland rund 18.100-mal im Monat gestellt. Dazu kommen unzählige Suchen nach „Notar“ in Verbindung mit einem Ort und Fragen zu konkreten Anliegen: Wie läuft ein Immobilienkauf ab? Was kostet ein notarielles Testament? Brauche ich für die GmbH-Gründung einen Notar?

Wer bei diesen Suchen nicht auftaucht, wird von vielen potenziellen Mandantinnen und Mandanten gar nicht erst in Betracht gezogen.

Nur-Notar oder Anwaltsnotar: unterschiedliche Ausgangslagen

In Deutschland gibt es zwei Formen des Notariats. In einigen Bundesländern üben Notare ihr Amt hauptberuflich aus (Nur-Notare), in anderen, etwa in Hessen, sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugleich als Notare bestellt (Anwaltsnotare).

Für Nur-Notare ist die Nachfrage meist kein Problem: Die Zahl der Notarstellen ist begrenzt, die Auftragslage entsprechend stabil. Für sie geht es bei Online-Sichtbarkeit eher darum, die richtigen Mandate zu erreichen und Fragen vorab zu beantworten.

Anwaltsnotare stehen dagegen im Wettbewerb mit vielen anderen Kanzleien. Für sie ist Sichtbarkeit bei Google oft ein entscheidender Faktor, um neue Mandate zu gewinnen, sowohl im notariellen als auch im anwaltlichen Bereich.

Was Notare dürfen: der berufsrechtliche Rahmen

Notare dürfen nicht werben wie ein Unternehmen, aber sie dürfen informieren. Grundlage ist § 29 Abs. 1 der Bundesnotarordnung (BNotO): Der Notar muss jedes gewerbliche Verhalten unterlassen, insbesondere Werbung, die seinem öffentlichen Amt widerspricht. Verboten ist also nicht jede Außendarstellung, sondern nur die amtswidrige. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass eine Werbung erst dann amtswidrig ist, wenn sie die ordnungsgemäße Berufsausübung infrage stellt (BVerfG, 1 BvR 1870/04).[1][3]

Konkretisiert wird das in den Richtlinienempfehlungen der Bundesnotarkammer (Abschnitt VII), die die regionalen Notarkammern in eigene Richtlinien umsetzen.[2]

Was ausdrücklich erlaubt ist

  • Öffentlich informieren: Notare dürfen analog und digital über die Aufgaben, Befugnisse und Tätigkeitsbereiche der Notare unterrichten, auch durch Veröffentlichungen, Vorträge und Medienbeiträge.
  • Informationen im Internet bereithalten: Informationsmaterial über die eigene Tätigkeit und die Aufgaben der Notare darf auch online zugänglich sein.
  • Sachliche Angaben zur Person: Akademische Grade und Titel wie „Dr.“ dürfen mit der Amtsbezeichnung geführt werden.

Was nicht erlaubt ist

  • Reklamehafte Herausstellung: Nichts, was durch Form, Inhalt oder Häufigkeit den Eindruck von Gewerblichkeit erweckt.
  • Wertende Selbstdarstellung: Keine Superlative, keine Aussagen wie „der beste Notar der Region“ und keine Anpreisung als Spezialist gegenüber Kollegen.
  • Gezielte Akquise: Kein Werben um einen bestimmten Auftrag oder Auftraggeber und kein unaufgefordertes Herantreten an Rechtsuchende.
  • Irreführende Werbung.
  • Gattungsbegriffe in Domains: Domainnamen wie „notar.de“ ohne individualisierenden Zusatz sind unzulässig.

Wichtig für Suchmaschinen: Maßnahmen zur besseren Auffindbarkeit sind nur zulässig, wenn sie grundsätzlich allen offenstehen. Die Richtlinienempfehlungen übertragen diesen Grundsatz ausdrücklich auf Suchmaschinen. Außerdem muss der Notar darauf hinwirken, dass auch Dritte, also etwa beauftragte Agenturen, keine amtswidrige Werbung für ihn machen.

Besonderheiten für Anwaltsnotare

Anwaltsnotare treten als „Rechtsanwalt und Notar“ bzw. „Rechtsanwältin und Notarin“ auf. Für die anwaltliche Tätigkeit gilt das etwas weitere anwaltliche Werberecht. Für alles, was die notarielle Tätigkeit betrifft, gilt dagegen § 29 BNotO. Ist ein Auftreten nur für die anwaltliche Seite zulässig, muss es klar von der notariellen Tätigkeit getrennt werden (§ 29 Abs. 2 BNotO).

Hinweis: Die Richtlinien der einzelnen Notarkammern können im Detail abweichen. Im Zweifel lohnt eine kurze Abstimmung mit der zuständigen Notarkammer. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Warum sachlicher Blog-Content der richtige Weg ist

Fachbeiträge im Blog auf der eigenen Website passen genau in den Rahmen, den das Berufsrecht vorgibt: Sie informieren, statt anzupreisen. Gleichzeitig sind sie ein wirksames Mittel, um bei Google und in KI-Suchen gefunden zu werden.

Der Mechanismus ist einfach. Menschen suchen online nach Antworten auf konkrete Fragen, lange bevor sie einen Notartermin vereinbaren: Was muss in einen Ehevertrag? Wie funktioniert eine Grundschuldbestellung? Was kostet die Gründung einer GmbH beim Notar? Wer diese Fragen verständlich und korrekt beantwortet, wird gefunden und baut Vertrauen auf, ohne ein einziges werbliches Wort.

Fokusthemen und Wunschmandate selbst steuern

Der entscheidende Vorteil: Über die Auswahl der Themen bestimmen Sie selbst, bei welchen Anliegen Sie sichtbar werden. Möchte eine Kanzlei mehr im Gesellschaftsrecht beurkunden, entstehen Beiträge zu Gründung, Anteilsübertragung und Satzungsänderung. Liegt der Schwerpunkt auf Erb- und Familienrecht, stehen Testament, Erbvertrag und Vorsorgevollmacht im Mittelpunkt. So erreichen Sie gezielt die Mandantinnen und Mandanten, die zu Ihren Schwerpunkten passen.

Für Anwaltsnotare gilt das doppelt: Beiträge können sowohl notarielle als auch anwaltliche Themen abdecken und damit beide Tätigkeitsbereiche stärken.

Was jeder Beitrag leisten muss

  • Sachlich: keine Werbesprache, keine Superlative.
  • Fachlich korrekt: Jeder Beitrag muss vor der Veröffentlichung von einer Notarin oder einem Notar geprüft werden.
  • Verständlich: Komplexe Zusammenhänge werden so erklärt, dass Laien eine erste Orientierung bekommen.
  • Suchmaschinenoptimiert: an den Fragen ausgerichtet, die Menschen tatsächlich stellen, und mit dem Ort der Kanzlei verknüpft.

Mehr zum Leistungsansatz finden Sie unter Content, SEO & GEO sowie auf der Branchenseite Marketing für Notare.

So läuft die SEO-Betreuung für Kanzleien ab

SEO für Notare ist kein einmaliges Projekt, sondern eine laufende Betreuung. Bei Bobineau Communications läuft sie als monatliches Retainer-Paket mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Der Ablauf gliedert sich in fünf Schritte, von denen die letzten drei sich jeden Monat wiederholen.

Ablauf einer laufenden SEO-Betreuung für Notare in fünf Schritten
Ab Schritt 3 wiederholt sich der Ablauf monatlich: schreiben, veröffentlichen, messen und nachsteuern.
  1. Kickoff. Wir besprechen Ihre fachlichen Schwerpunkte, die Mandate und Mandantinnen, die Sie gezielt erreichen möchten, und die Tonalität Ihrer Beiträge.
  2. Redaktionsplan. Daraus entsteht ein Redaktionsplan mit Themen und Veröffentlichungsrhythmus. Empfohlen sind mindestens zwei Beiträge pro Monat, besser vier.
  3. Beiträge schreiben und prüfen lassen. Wir verfassen SEO- und GEO-optimierte Fachbeiträge, die auf lokale Suchanfragen („Notar + Stadt“) ausgerichtet sind und das Werbeverbot berücksichtigen. Jeder Beitrag durchläuft einen Review durch eine Notarin oder einen Notar Ihrer Kanzlei, damit keine fachlichen Fehler enthalten sind.
  4. Veröffentlichen. Wir pflegen die freigegebenen Beiträge direkt in Ihr Content-Management-System (CMS) ein.
  5. Messen und nachsteuern. Wir verfolgen die Ergebnisse kontinuierlich, vor allem über die Google Search Console, und berichten monatlich. Auf dieser Basis passen wir den Redaktionsplan regelmäßig an die Performance bei Google und in KI-Suchen an.

Kickoff und Redaktionsplan legen die Richtung fest; danach passt die monatliche Auswertung den Plan laufend an die Ergebnisse an.

Für Sie als Kanzlei bleibt der Aufwand überschaubar: Sie legen im Kickoff die Richtung fest und prüfen die Beiträge fachlich. Recherche, Schreiben, Optimierung, Einpflege und Auswertung übernehmen wir.

Local SEO und GEO: „Notar + Stadt“ bei Google und in KI-Suchen

Das wichtigste Suchwort für jede Kanzlei ist „Notar“ in Verbindung mit dem eigenen Ort, etwa „Notar Würzburg“. Ziel der Betreuung ist, die Kanzlei bei genau diesem Hauptkeyword in die Top 10 bei Google zu bringen.

Der Weg dorthin führt über die gesamte Website. Jeder Fachbeitrag beantwortet eine konkrete Frage, ist mit dem Standort verknüpft und verweist auf die zentralen Seiten der Kanzlei. Mit jedem Beitrag wächst so die thematische Relevanz der Website, und davon profitiert auch die Startseite beim Hauptkeyword. Einzelne Beiträge ranken zusätzlich für eigene Fragen, etwa „Testament beim Notar in Würzburg“.

Sichtbar in ChatGPT, Perplexity und Google AI Overviews

Immer mehr Menschen stellen ihre Rechtsfragen nicht mehr nur Google, sondern KI-Assistenten. Diese greifen für ihre Antworten auf Inhalte zurück, die eine Frage klar, sachlich und gut strukturiert beantworten. Genau das leisten gute Fachbeiträge. Deshalb optimieren wir jeden Beitrag nicht nur für klassische Suchmaschinen (SEO), sondern auch für KI-Antworten (GEO, Generative Engine Optimization): mit klaren Antworten am Anfang, sauberer Gliederung und häufig gestellten Fragen.

Der sachliche Ton, den das Berufsrecht verlangt, ist dabei kein Nachteil. Für KI-Antworten eignen sich informative Inhalte ohnehin besser als Werbetexte.

Wann zeigen sich Ergebnisse?

SEO ist ein Marathon, kein Sprint. Erste messbare Ergebnisse zeigen sich in der Regel nach vier bis sechs Monaten. Google selbst hat in einem Video zur Auswahl von SEO-Dienstleistern von vier Monaten bis zu einem Jahr gesprochen, bis Verbesserungen umgesetzt sind und Wirkung zeigen. Diese Zeitspanne greift auch Semrush auf.[4][5]

Das hat einen einfachen Grund: Google muss neue Inhalte erst finden, einordnen und Vertrauen in eine Website aufbauen. Jeder neue Beitrag stärkt die Website als Ganzes, und dieser Effekt summiert sich über die Monate. Deshalb beträgt die Mindestlaufzeit der Betreuung sechs Monate: Kürzere Zeiträume lassen keine belastbare Bewertung zu.

Ein seriöser Hinweis gehört dazu: Niemand kann eine bestimmte Platzierung garantieren. Google Search Central warnt ausdrücklich vor Anbietern, die den ersten Platz versprechen. Was sich planen lässt, ist ein kontinuierlicher Aufbau von Sichtbarkeit, der sich mit dem monatlichen Reporting nachvollziehen lässt.

Praxisbeispiel: Dr. Hohmann & Dr. Schaub, Fulda

Ausgangspunkt: Die Kanzlei Dr. Hohmann & Dr. Schaub (Notare, Rechtsanwälte, Fachanwälte) wollte in ausgewählten Rechtsgebieten online besser gefunden werden und Menschen schon während ihrer Recherche erreichen. Werbliche Botschaften kamen wegen des Berufsrechts nicht infrage.

Vorgehen: Grundlage war ein Redaktionsplan für zwölf Monate. Die Themen leiteten sich aus den Rechtsfragen ab, die Menschen tatsächlich bei Google eingeben. Die Beiträge erklären komplexe Zusammenhänge in verständlicher Sprache und sind auf die lokale Suche in Fulda ausgerichtet, bei Google ebenso wie in ChatGPT und anderen KI-Suchen.

Was sich verändert hat

KennzahlErgebnis
Klicks seit Beginn der Zusammenarbeitmehr als 20.000
Impressionen in der Google-Suche1,6 Millionen
Platzierung bei zentralen lokalen SuchbegriffenTop 3

Rechtsanwältin Dr. Isabel Hohmann sieht vor allem den lokalen Effekt: Die Inhalte „werden bei lokalen Suchanfragen sehr gut gefunden und erreichen immer mehr Menschen.“

Zur Success Story Dr. Hohmann & Dr. Schaub →

Zusammenarbeit und Exklusivität

Die SEO-Betreuung für Kanzleien läuft als monatliches Retainer-Paket mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Umfang und Veröffentlichungsrhythmus richten sich nach Ihren Zielen und werden im Erstgespräch festgelegt.

Nur eine Kanzlei pro Region: Bobineau Communications betreut im Umkreis von 50 Kilometern jeweils nur eine Notarkanzlei. So entstehen keine Interessenkonflikte, und die Themen und Strategien Ihrer Kanzlei bleiben exklusiv.

Mehr als Blog-Content: Neben der laufenden Content-Betreuung unterstützen wir Kanzleien auch bei Positionierung, Website-Relaunch, Google-Unternehmensprofil und Arbeitgebermarke. Einen Überblick gibt die Seite Marketing für Notare.

Berufsrecht mitgedacht: Als beauftragter Dienstleister sorgen wir dafür, dass alle Inhalte den berufsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die fachliche Freigabe jedes Beitrags bleibt bei Ihnen.

Fazit

Das Werbeverbot schließt Online-Sichtbarkeit für Notare nicht aus, es gibt nur den Weg vor: sachlich informieren statt werben. Genau das leisten regelmäßige Fachbeiträge im eigenen Blog. Sie beantworten die Fragen, die Menschen vor einem Notartermin stellen, stärken die Website beim wichtigsten Suchbegriff „Notar + Stadt“ und machen die Kanzlei auch in KI-Suchen sichtbar.

Über die Themenwahl steuern Notare und Anwaltsnotare selbst, bei welchen Anliegen sie gefunden werden und welche Mandate sie erreichen. Besonders für Anwaltsnotare, die im Wettbewerb mit anderen Kanzleien stehen, ist das ein wirksamer Hebel.

Wer diesen Weg geht, braucht etwas Geduld: Erste Ergebnisse zeigen sich meist nach vier bis sechs Monaten. Das Beispiel Dr. Hohmann & Dr. Schaub zeigt, was danach möglich ist.

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Sie möchten wissen, wie Ihre Kanzlei online sichtbarer werden kann? Im unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir Ihre Schwerpunkte, Ihre Wunschmandate und die Ausgangslage Ihrer Website. Da wir pro Region nur eine Kanzlei betreuen, klären wir auch, ob in Ihrem Umkreis noch Kapazität besteht.

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Quellen

  1. § 29 BNotO – Werbeverbot
  2. Richtlinienempfehlungen der Bundesnotarkammer, Abschnitt VII
  3. BVerfG, Beschluss vom 24.11.2005, 1 BvR 1870/04
  4. Google Search Central: Benötigst du einen SEO-Experten?
  5. Semrush: How Long Does SEO Take to Work?

Alle Quellen abgerufen am 23.09.2026.

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Porträt Dr. Julien BobineauDr. Julien BobineauKommunikationsberater

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