Mit dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle externe Beratung für kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden bis zu 3.500 Euro Beratungskosten pro Beratung, je nach Standort mit 50 oder bis zu 80 Prozent. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wer gefördert wird, wie hoch der Zuschuss ist, welche Beratungen infrage kommen und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft.
Was ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung?
Das Programm heißt offiziell „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Es wird vom Bundeswirtschaftsministerium und dem Europäischen Sozialfonds Plus finanziert und vom BAFA umgesetzt. Ziel ist, die unternehmerischen Kompetenzen kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken und damit ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.[1][2]
Vielleicht kennen Sie das Programm noch unter seinem früheren Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Die aktuelle Richtlinie gilt seit dem 1. Januar 2023 und arbeitet mit einer einheitlichen Bemessungsgrundlage von 3.500 Euro pro Beratung.
Wer gefördert wird
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die rechtlich selbstständig sind, ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben und die EU-KMU-Kriterien erfüllen.[2][4]
- weniger als 250 Beschäftigte
- höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme
- Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- rechtlich selbstständige Tätigkeit
Für junge Unternehmen gilt eine Besonderheit: Wer sich bei Antragstellung noch im ersten Jahr nach der Gründung befindet, muss ein kostenloses Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen. Die Bestätigung wird später mit dem Verwendungsnachweis eingereicht.
Was ausgeschlossen ist
- Doppelförderung: Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden, sind nicht förderfähig.
- Verkaufsberatung: Beratungen, die auf den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen des Beratungsunternehmens abzielen, werden nicht gefördert.
- Nicht registrierte Beratungsunternehmen: Die Beratung muss von einem beim BAFA zugelassenen Beratungsunternehmen durchgeführt werden.
Zusätzlich gilt die De-minimis-Regel. Der BAFA-Zuschuss zählt zu den staatlichen Kleinbeihilfen, die im Verfahren abgefragt werden.
Wie hoch der Zuschuss ist
Die Bemessungsgrundlage beträgt einheitlich 3.500 Euro Beratungskosten netto pro Beratung. Wie viel davon übernommen wird, hängt vom Standort des Unternehmens ab.[3][5][6]
| Standort | Fördersatz | Zuschuss maximal |
|---|---|---|
| Alte Bundesländer einschließlich Bayern, Berlin und Region Leipzig | 50 % | 1.750 € |
| Neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig sowie Regionen Lüneburg und Trier | 80 % | 2.800 € |
Pro Unternehmen können bis zu zwei in sich abgeschlossene Beratungen pro Jahr gefördert werden, insgesamt höchstens fünf während der Laufzeit der Richtlinie.
Rechenbeispiel
Eine Kommunikationsstrategie kostet bei Bobineau Communications pauschal 3.500 Euro netto und liegt damit genau auf der Bemessungsgrundlage.
- Unternehmen in Bayern: 1.750 Euro Zuschuss, 1.750 Euro Eigenanteil netto.
- Unternehmen in Sachsen oder Thüringen: 2.800 Euro Zuschuss, 700 Euro Eigenanteil netto.
Der Zuschuss bezieht sich auf die Nettokosten. Die Umsatzsteuer trägt das Unternehmen selbst. Die Rechnung einschließlich Umsatzsteuer muss vollständig bezahlt sein, bevor der Verwendungsnachweis eingereicht wird.
Welche Beratungen gefördert werden
Gefördert werden konzeptionelle, individuell durchgeführte Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die Beratung muss als Einzelberatung durchgeführt werden und darf höchstens fünf Beratungstage umfassen. Seminare und Workshops als eigenständige Gruppenformate werden nicht gefördert.
Auch Marketing- und Kommunikationsberatung
Strategische Beratung zu Marketing und Kommunikation kann förderfähig sein, wenn sie konzeptionell angelegt ist und eine Frage der Unternehmensführung behandelt. Infrage kommen zum Beispiel:
- Kommunikationsstrategie mit Positionierung, Zielgruppen und Kanälen
- Marketing- oder Content-Strategie
- strategische PR-Beratung
- Kommunikation von Veränderungen und Transformationen
- Neuaufstellung der internen Kommunikation
Die Umsetzung, etwa das Schreiben von Texten oder das Schalten von Anzeigen, wird nicht gefördert. Ob eine konkrete Beratung förderfähig ist, wird im Einzelfall geprüft. Einen Überblick über meine Beratungsangebote finden Sie auf der Seite Beratung mit BAFA-Förderung.
Der Antrag Schritt für Schritt
Das Verfahren ist einfacher, als viele denken. Entscheidend ist vor allem die richtige Reihenfolge. Vor dem Informationsschreiben darf weder ein Beratungsvertrag unterschrieben noch mit der Beratung begonnen werden.

- Förderfähigkeit klären. Im Erstgespräch klären Sie, ob Ihr Unternehmen und Ihr Beratungsthema die Voraussetzungen erfüllen.
- Antrag stellen, bevor die Beratung beginnt. Der Antrag wird online über die Antragsplattform des BAFA gestellt und von einer Leitstelle bearbeitet.
- Informationsschreiben abwarten. Erst wenn das Informationsschreiben vorliegt, darf der Beratungsvertrag geschlossen und mit der Beratung begonnen werden.
- Beratung durchführen. Die Beratung dauert höchstens fünf Tage und endet mit einem Beratungsbericht.
- Rechnung vollständig bezahlen. Die Beratungskosten müssen einschließlich Umsatzsteuer bezahlt sein, bevor der Verwendungsnachweis eingereicht wird.
- Verwendungsnachweis einreichen. Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis werden innerhalb der vorgesehenen Frist hochgeladen.
- Auszahlung. Nach der Prüfung wird der Zuschuss auf das Konto des Unternehmens überwiesen.
Die Richtlinie endet am 31. Dezember 2026
Die aktuelle Förderrichtlinie läuft vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung.[7][8][9]
- Anträge bis zum 31. Dezember 2026 fallen noch unter die aktuelle Richtlinie.
- Die Beratung selbst kann danach stattfinden, solange die weiteren Fristen eingehalten werden.
- Der Verwendungsnachweis muss innerhalb der vorgesehenen Frist nach dem Informationsschreiben eingereicht werden.
Nach dem Stand dieses Beitrags ist ein Nachfolgeprogramm noch nicht angekündigt. Wer die Förderung 2026 nutzen möchte, sollte deshalb ausreichend Bearbeitungszeit einplanen und den Antrag nicht erst in den letzten Tagen des Jahres stellen.
Erfahrungen aus der Praxis
Viele Unternehmen scheuen den Aufwand eines Förderantrags. Meine Erfahrung ist eine andere: Wenn die Reihenfolge stimmt und die Unterlagen vollständig sind, ist das Verfahren gut handhabbar.
So unterstützt Bobineau Communications
Bobineau Communications ist beim BAFA als Beratungsunternehmen gelistet. Auf Wunsch übernehme ich mit einer Vollmacht das Verfahren und bereite die notwendigen Unterlagen vor.
- Antrag: Ich benötige nur wenige Angaben zu Ihrem Unternehmen und die erforderlichen Unterschriften.
- Beratungsbericht: Den Bericht, den das BAFA am Ende verlangt, erstelle ich im Rahmen der Beratung.
- Verwendungsnachweis: Von Ihnen brauche ich vor allem den Zahlungsnachweis und die erforderlichen Unterschriften.
So können Sie sich auf die Beratung konzentrieren. Eine vollständige Kommunikationsstrategie kostet bei Bobineau Communications pauschal 3.500 Euro netto und liegt damit genau auf der Bemessungsgrundlage. Mehr dazu finden Sie unter Beratung mit BAFA-Förderung und auf der Seite Strategische Kommunikationsberatung.
Fazit
Die BAFA-Förderung macht externe Beratung für kleine und mittlere Unternehmen deutlich günstiger. Je nach Standort übernimmt der Staat 50 oder bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, bei einer Bemessungsgrundlage von maximal 3.500 Euro pro Beratung. Das gilt nicht nur für klassische Unternehmensberatung, sondern auch für strategische Beratung zu Marketing und Kommunikation.
Entscheidend ist die Reihenfolge: erst Antrag und Informationsschreiben, dann Vertrag und Beratung. Weil die aktuelle Richtlinie für Anträge bis zum 31. Dezember 2026 gilt, lohnt es sich, den Antrag rechtzeitig vorzubereiten.
Förderfähigkeit unverbindlich prüfen
Sie möchten wissen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und welcher Fördersatz an Ihrem Standort gilt? Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir das gemeinsam. Auf Wunsch übernehme ich anschließend das Antragsverfahren.
Quellen
- ESF Plus: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
- IHK München: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
- BAFA: Förderkompass
- IHK Nürnberg: BAFA-Programm
- IHK Mittleres Ruhrgebiet: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
- Förderprogramme Brandenburg: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
- deutschland-startet.de: BAFA-Förderung für KMU
- bafabot: BAFA-Förderung 2026
- bettersorted: BAFA-Beratungsförderung
Alle Quellen abgerufen am 30.09.2026.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung
Das BAFA bezuschusst bis zu 3.500 Euro Beratungskosten pro Beratung. In den alten Bundesländern einschließlich Bayern beträgt der Zuschuss 50 Prozent, also maximal 1.750 Euro. In den neuen Bundesländern ohne Berlin und Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier sind es 80 Prozent, also maximal 2.800 Euro.
Rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die die EU-KMU-Kriterien erfüllen.
Immer vor Beginn der Beratung. Der Beratungsvertrag darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle geschlossen werden.
Die aktuelle Richtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
Strategische Beratung zu Marketing und Kommunikation kann förderfähig sein, etwa eine Kommunikations-, Marketing- oder Content-Strategie. Die konkrete Förderfähigkeit wird im Einzelfall geprüft; die Umsetzung von Maßnahmen wird nicht gefördert.
Bis zu zwei Beratungen pro Jahr und insgesamt fünf während der Laufzeit der Richtlinie.
Unter anderem den Beratungsbericht, die Rechnung und einen Kontoauszug als Nachweis, dass die Rechnung vollständig bezahlt wurde. Der Verwendungsnachweis muss innerhalb der vorgesehenen Frist eingereicht werden.

